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   BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66   

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https://dejure.org/1969,1163
BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66 (https://dejure.org/1969,1163)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.1969 - V C 202.66 (https://dejure.org/1969,1163)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 1969 - V C 202.66 (https://dejure.org/1969,1163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens nach dem AbgG - Im Rahmen des § 56 Abs. 1 AbgG zu berücksichtigende, später neu entstandene Tatsachen und Beweismittel - Berechnung der Dreijahresfrist des § 56 Abs. 3 AbgG - Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zugunsten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66
    Bei einer solchen Annahme würde sich - wie in BVerwGE 23, 25 und in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. November 1968 - BVerwG V C 153.66 - dargelegt - diese Vorschrift als unzulänglich erweisen.
  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66
    Denn die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts gelten regelmäßig soweit, als die geschriebenen Rechtsquellen schweigen (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]).
  • BVerwG, 08.02.1967 - V C 95.66

    Anspruch auf Ergänzungsentschädigung wegen einer Zwangsarbeitsverpflichtung in

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66
    Es steht der Behörde frei, ob sie in einem solchen Falle aufgreifen will oder nicht (vgl. BVerwGE 26, 153).
  • BVerwG, 21.11.1968 - V C 153.66

    Vertrauensschutz gegenüber dem Vertreter des Bundesinteresses im Rahmen des

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66
    Bei einer solchen Annahme würde sich - wie in BVerwGE 23, 25 und in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. November 1968 - BVerwG V C 153.66 - dargelegt - diese Vorschrift als unzulänglich erweisen.
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

    Für die Fälle der relativen Unanfechtbarkeit (im Verhältnis zur Entschädigungsbehörde) bleibt deshalb Raum für die Anwendung allgemeiner Grundsätze (Urteile vom 21. November 1968 - BVerwG 5 C 153.66 - und vom 16. April 1969 - BVerwG 5 C 202.66 -).
  • BVerwG, 28.10.1975 - 5 B 43.75

    Rechtsmittel

    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht geklärt, in welchem Verhältnis die Möglichkeit der Änderung unanfechtbarer (fehlerhafter) Bescheide zu den besonderen Regelungen im Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden, insbesondere zu § 56 AbgeltG, steht (BVerwGE 23, 25;Urteil vom 16. April 1969 - BVerwG V C 202.66 - [Buchholz 409.2 § 56 AbgeltG Nr. 2]).
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