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BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens nach dem AbgG - Im Rahmen des § 56 Abs. 1 AbgG zu berücksichtigende, später neu entstandene Tatsachen und Beweismittel - Berechnung der Dreijahresfrist des § 56 Abs. 3 AbgG - Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zugunsten des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.1966 - IV A 170/65
- BVerwG, 25.10.1966 - V B 83.66
- BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64
Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66
Bei einer solchen Annahme würde sich - wie in BVerwGE 23, 25 und in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. November 1968 - BVerwG V C 153.66 - dargelegt - diese Vorschrift als unzulänglich erweisen. - BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54
Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66
Denn die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts gelten regelmäßig soweit, als die geschriebenen Rechtsquellen schweigen (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]). - BVerwG, 08.02.1967 - V C 95.66
Anspruch auf Ergänzungsentschädigung wegen einer Zwangsarbeitsverpflichtung in …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66
Es steht der Behörde frei, ob sie in einem solchen Falle aufgreifen will oder nicht (vgl. BVerwGE 26, 153). - BVerwG, 21.11.1968 - V C 153.66
Vertrauensschutz gegenüber dem Vertreter des Bundesinteresses im Rahmen des …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66
Bei einer solchen Annahme würde sich - wie in BVerwGE 23, 25 und in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. November 1968 - BVerwG V C 153.66 - dargelegt - diese Vorschrift als unzulänglich erweisen.
- BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78
Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche …
Für die Fälle der relativen Unanfechtbarkeit (im Verhältnis zur Entschädigungsbehörde) bleibt deshalb Raum für die Anwendung allgemeiner Grundsätze (Urteile vom 21. November 1968 - BVerwG 5 C 153.66 - und vom 16. April 1969 - BVerwG 5 C 202.66 -). - BVerwG, 28.10.1975 - 5 B 43.75
Rechtsmittel
Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht geklärt, in welchem Verhältnis die Möglichkeit der Änderung unanfechtbarer (fehlerhafter) Bescheide zu den besonderen Regelungen im Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden, insbesondere zu § 56 AbgeltG, steht (BVerwGE 23, 25;Urteil vom 16. April 1969 - BVerwG V C 202.66 - [Buchholz 409.2 § 56 AbgeltG Nr. 2]).